11. März 2015
Ein E-Bike Fahrrad, auch Pedelec genannt, hat die Eigenschaft, dass der Elektromotor, der mittels Akku betrieben wird, nur anspringt, wenn in die Pedale getreten werden. Der Motor unterstützt also nur das Treten. Diese so genannten Pedelecs unterliegen weder Helm-, noch Versicherungs- und Führerscheinpflicht. Die EU-Richtlinien limitieren die mittlere Leistung des Motors auf 250 W und die Unterstützung des Motors muss ab 25 km/h aussetzen. Diese ...
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