Mountainbike Streckensperrungen

Mountainbike Streckensperrungen Streckensperrungen für Biker aufgehoben

In der letzten Zeit schwappte auch eine Welle von Streckensperrungen von Forst-, Wander,- Waldwegen durch Bayern.
Jüngst auch in der Bayerischen Wald Gemeinde Waldkirchen. Viele Medien und Blog hatten darüber berichtet.Ein aktuelles Urteil des Bayerischen Verwaltungsgericht kippt aber ein Urteil des Gerichts in Augsburg.

Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BV gewährleistet auch das Radfahren in freier Natur, wenn es der Erholung und nicht kommerziellen oder rein sportlichen Zwecken dient und soweit die Radfahrer mit Natur und Landschaft pfleglich umgehen.

Das Radfahren auf hierfür grundsätzlich geeigneten Waldwegen kann verkehrsrechtlich nur dann verboten werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der zu schützenden Rechtsgüter erheblich übersteigt.

Verkehrsrechtliche Anordnung; Radfahren auf Waldwegen; Gefährdung von Fußgängern; (keine) erhöhte Gefahrenlage auf Grund besonderer örtlicher Verhältnisse.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 11. Senat, Urteil vom 03.07.2015, 11 B 14.2809

§ 41 Abs 2 S 1 StVO, § 45 Abs 1 S 1 StVO, § 45 Abs 1a StVO, § 45 Abs 9 S 2 StVO, Art 141 Abs 3 S 1 Verf BY, Art 30 Abs 2 NatSchG BY, Art 13 Abs 3 WaldG BY

Das ganze Urteil des Bayerischen Verwaltunsgerichtshofs und die Kurzfassung als Pressemitteilung, mit sehr intressanten letzten Absatz bezüglich gesperrter Strecken

Auszug aus dem Urteil:
Auch schmalere Wege seien bei angepasster Fahrweise weder zum Radfahren von vornherein ungeeignet noch bestehe auf ihnen stets eine erhöhte Gefahrenlage für Fußgänger. An den vom Gericht im Rahmen eines Ortstermins begangenen engeren Wegstellen sei die Sichtweite für Rad-fahrer grundsätzlich immer noch ausreichend, um bei entsprechend vorsichtiger Fahrweise auf Fußgänger rechtzeitig reagieren zu können. Es könne nicht von vornherein unterstellt werden, dass sich Radfahrer generell nicht verkehrsgerecht verhielten.